Spielregeln für diesen Forenbereich!

Dieser Bereich des VFF-Basars ist den Schlachtern und ihren Schlachtfahrzeugen vorbehalten!
Vor dem erstellen eines Beitrages unbedingt die Spielregeln in diesem Forenbereich beachten!
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Spielregeln für diesen Forenbereich!

Beitrag von Admin »

Wer privat* einen Vitara egal welchen Alters schlachtet darf hier im Forenbereich "Schlachteplatte" darauf hinweisen. Dabei ist keine Angabe einzelner Preise ohne Anfrage erforderlich.
Sollte ein Teil angefragt werden hat der Verkäufer einen Preis oder wenigstens eine Verhandlungsbasis (VB) anzugeben. Das VFF ist kein Auktionshaus, weshalb Beiträge wie "mach mir mal ein Angebot" hier nichts zu suchen haben.

Für denjenigen der einen kompletten Wagen zum Schlachten abgeben will ist eine Preisangabe oder wenigstens einer Verhandlungsbasis allerdings absolute Pflicht!

Für alle gilt wie im kompletten VFF-Basar: Keine Angaben von Adressen, Telefonnummern, Mailadressen etc.
Das VitaraFanForum verfügt über eine integrierte Nachrichten- (PN), die es unnötig macht Telefonnummern und/oder e-Mail-Adressen in dem Forenbeitrag zu hinterlassen. Schütze deine Privatsphäre und gib Spammern keine Chance,denn der VFF-Basar ist für jeden Webnutzer einsehbar!.

Eine Aktualisierung der Beiträge sollte spätestens alle 14 Tage erfolgen, da das Angebot sonst als erledigt betrachtet wird, welches wiederum zur Löschung dessen führt.

*Zur Erläuterung: PRIVAT heißt, das alles was in Richtung gewerbsmäßigem Angebot geht zu unterbleiben hat. Einen gewerbsmäßigen Eindruck hinterlässt z.B. auch schon das anbieten von nicht normalen Mengen eines Artikels, oder regelmäßiges Schlachten von Fahrzeugen. (Alles andere nur nach Rücksprache!)
Wünsche allen Vitarafans
viel Freude und eine gute Zeit hier im VFF!


mit administrativen Grüßen ;)
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Re: Spielregeln für diesen Forenbereich!

Beitrag von Thomas 2 »

Hallo Freunde,

bin auch sehr begeistert von diesem Forum. Eine Sache erscheint mir immer bedenklich: dieses öffentliche "Schlachten" von Fahrzeugen. Meines Wissens nach ist das Autoverwertung! Ohne Gewerbeschein und Genehmigung ist das illegal . Gilt genauso bei Ebay und co.
Oder liege ich da falsch?
Gruß Thomas
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Re: Spielregeln für diesen Forenbereich!

Beitrag von Karsten-65 »

Kann doch mit meinem Auto -mehr oder weniger- machen was ich will.

Gewerbsmäßiges Schlachten wäre Ankaufen um zu schlachten . . . . aber um das strafrelevant zu werden, müßte das wohl auch mehr als einer sein . . . bin aber kein Jurist. :wink:
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Re: Spielregeln für diesen Forenbereich!

Beitrag von Karottendealer »

Auf dem Schrottplatz bekommt man einen Verwertungsnachweis.
Beim einzelnen Verkauf von Teilen ist das ohne Bedeutung. Ist auch kein gewerbsmäßiger Handel.
Aber Achtung, man muss aufpassen, pro Jahr darf man nur eine bestimmte Summe X über Portale verkaufen. Einige Ebay Verkäufer haben da schon Probleme bekommen. :|

Zu den Regeln des Verkaufs.
Sie sind genauso wie in anderen Foren
:gefaellt:
Ihr könnt dankbar sein, dass der Admin nochmals explizit darauf hingewiesen hat, keine persönlichen Daten öffentlich preiszugeben.
Leider geschiet dies immer wieder gedankenlos. :roll:
Freundliche Grüße vom Karottendealer

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Loeti
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Re: Spielregeln für diesen Forenbereich!

Beitrag von Loeti »

Guten Abend,

wenn ich mein Auto in Teilen verkaufe ist das ganz allein meine Sache.
Wenn ich am Ende keinen Entsorgungsnachweis, oder Kaufvertrag vom Verkauf des Autos vorlegen kann ist das mein Problem als Fahrzeughalter.
Wenn ich Betriebsstoffe ablasse und unfachmännish entsorge, mein Problem als Halter.

Wenn ich aber hier Teile meines Autos anbiete.....???

Was die Haftung angeht, ich bin bisher erst einmal gefragt worden was aus einem meiner Autos geworden ist....
Aber der ist auch nicht geschlachtet worden´.
Karottendealer hat geschrieben:Aber Achtung, man muss aufpassen, pro Jahr darf man nur eine bestimmte Summe X über Portale verkaufen. Einige Ebay Verkäufer haben da schon Probleme bekommen. :|
Also das es beim Verkauf eine Höchstsumme gibt ist mir neu.
Die Frage ist ab wann man als gewerblich gilt.
Ich kenne da zum einen die Definition von Karsten, kauf von Artikeln zum direkten Wiederverkauf, zum anderen die 3 Stück-Regel. Also Verkauf von mehr als 3 gleichartigen Artikeln innerhalb eines gewissen Zeitraumes. Oder auch eine nicht näher benannte Anzahl von Transaktionen die den Eindruck der Gewerbstätigkeit nahelegen.

Wenn man nun aber ein Auto zerlegt, oder vielleicht auch noch ein zweites, wird es schwer eine Gewerbstätigkeit zu unterstellen.
Gruß Dieter

8) "Das Leben ist viel zu kurz um popelige Autos zu fahren!" 8)

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